Ohne Gestaltungsplan wird es schwer, ein Ja zu finden……

Im Rahmen der forum02-internen Diskussionen anlässlich des traditionellen Geburtstagsfestes vom 1. November 2019 wurde eingehend über die bevorstehende und für den 23. März 2020 vorgesehenen Bau- und Zonen-Änderung für das Zentrum Regensdorf diskutiert.

Wesentliche Themen waren dabei der aktuelle und künftige Verkehr rund um die verschiedenen Neubauten und deren Lenkung, aber auch und ganz speziell die Diskussionen rund um den Zentrumsplatz herum. „Alles was ändert, ist schon einmal besser, als die aktuelle Situation“, waren klare Statements, welche für eine Veränderung waren. Ob und wie die Nutzung des künftigen Gemeinde-eigenen Zentrumplatzes aussehen wird, waren weitere Fragen und dabei auch die grundsätzliche Frage, ob dieser Platz nicht auch an einem anderen Ort in Regensdorf eine neue Heimat erhalten könnte.

So sehr eine Aufwertung des Zentrumsplatzes gewünscht wird, so gross sind auch die Fragen, ob der Betrieb dieses Platzes und der zu erwartenden Emissionen nicht auch zu weiteren Problemen beitragen würden. Dass mit der verdichtet geplanten Bauweise der neuen Baukörper auch die Ruhe-Bedürfnisse der Mieter weiter zunehmen werden, dürfte ebenso klar sein, wie die Frage, welche Art von Anlässen künftig auf dem Zentrumsplatz vorgesehen wären.

Ist es denn der Wunsch der Gemeinde, dass der Platz mit einem attraktiven Betrieb versehen werden soll oder wird es eher dem Zufall überlassen, wer einen Anlass durchführen möchte? Diesbezüglich liegen weder klare Visionen seitens der Gemeinde vor, noch werden dem Bauherren entsprechende Vorgaben gemacht – die aktuellen Publikationen des Bauherren sprechen zudem lediglich im kann-, soll und möchte-Modus, was zwar alles ein-, aber eben auch nichts ausschliesst und damit muss er einzig und alleine der gültigen Bau- und Zonenordnung entsprechen.

Dass damit das Stimmvolk am 23. März 2020 die Katze im Sack kaufen muss, stört deshalb sehr. Er kann sich nach dieser Gemeindeversammlung zu den Details über dieses Bauvorhaben sowie zur Ausgestaltung nicht mehr einbringen. Das letzte Mittel wäre dann nur noch die Ablehnung des Baurechtsvertrages zwischen der Gemeinde und dem Bauherrn, was eigentlich wenig Sinn machen würde, wenn man der Umzonung bereits zugesagt hat.

Das forum02 erwartet daher, dass eine Gestaltungsplan-Pflicht seitens der Gemeinde Regensdorf verfügt wird und dies analog der Zonen-Änderung in der Sonnhalde, wo die Gemeinde ebenfalls als Grundeigentümerin direkt Einfluss auf die künftige Entwicklung genommen hat. Selbst das Projekt „wave-up“ musste einen Gestaltungsplan vorlegen, auch wenn dies weniger von der Gemeinde, als vielmehr vom Kanton so ein gefordert wurde.

Die Pflicht für einen Gestaltungsplan hat den wesentlichen Vorteil, dass der Bürger zum konkreten Bauvorhaben nochmals und in Form einer Gemeindeversammlung abstimmen kann und zu diesem Zeitpunkt auch feststellen kann, ob die Entwicklung auch in einem Sinn und Geist geplant sind. Letztendlich sind die abschliessenden Lösungen einvernehmlich anzusteuern und das kommt sowohl der Gemeinde, als ganz besonders dem Bauherren zugute, welcher ja insgesamt eine Aufwertung des Zentrums anstrebt. Es spricht auch für das gegenseitige Vertrauen, wenn die Bevölkerung die Entwicklung aktiv mitgestalten und entscheiden kann.

Bestehen die entsprechenden Gesetzesvorgaben, dann steht dem Gemeinderat nichts mehr im Wege, die Pflicht für einen Gestaltungsplan zu verfügen. Daher gilt es dies zu prüfen und im positiven Fall auch und zugunsten des Stimmvolkes anzuordnen. Wir sind überzeugt, dass dies auch unsere Gemeindeführung so sehen wird und freuen uns über die zusätzliche Möglichkeit.