Versorgertaxen – Regensdorf lanciert Musterprozess
Der Kantonsrat beschloss am 23. Januar 2017 bezüglich der Heimfinanzierung eine Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und Pflegekinderfürsorge. Demnach hätten die Gemeinden für die Versorgertaxen, also die Kostenübernahme bei Platzierungen von Minderjährigen in inner- und ausserkantonalen Jugendheimen, selbst aufzukommen. Dagegen ergriffen insgesamt 67 Zürcher Gemeinden das Referendum, darunter auch die Gemeinde Regensdorf. Über die Gesetzesänderung und damit über die Heimfinanzierung hat das Zürcher Stimmvolk am 24. September 2017 abgestimmt und der Gesetzesvorlage leider zugestimmt.
Ungeachtet dessen hat der Gemeinderat Regensdorf, rückwirkend für die letzten zehn Jahre, Versorgertaxen von Fr. 5.99 Mio. beim Kanton geltend gemacht. Dies deshalb, weil in dieser Thematik ein rechtskräftiges Bundesgerichtsurteil vorliegt, der Kanton sich aber bis heute gegen eine Rückvergütung sperrt. Die Gespräche zwischen der Regierung und dem Kantonalen Gemeindepräsidentenverband (GPV) verliefen leider bisher ergebnislos. Ein durch den GPV in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt die Rechtmässigkeit der Gemeindeforderungen.
Der GPV möchte eine Prozesslawine gegen den Kanton vermeiden, welche auf Seiten des Kantons wie auch der involvierten Gemeinden massive Personalkapazitäten fordern würde. Die dadurch entstehenden Kosten wären nicht im Interesse der Steuerzahlenden. Als mögliche Lösung haben sich die Gemeinden Erlenbach und Regensdorf zur Verfügung gestellt, einen „Musterprozess“ zu führen. Die beiden Gemeinden werden ihre Ansprüche, basierend auf dem Bundesgerichtsurteil und weiterer vorangegangener Urteile, mit demselben Juristenteam auf dem Rechtsweg anmelden.
Verzicht auf freiwillige Pflegekostenübernahme
Das Gesundheitszentrum Dielsdorf (GZD) vermietet im obersten Stock des Neubaus Wohnungen für Senioren, welche auf Unterstützung angewiesen sind. Sollte eine solche Wohnung von Regensdorfer Senioren/Innen bezogen werden, wäre dies mit einem Wohnsitzwechsel verbunden. Ab diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde Dielsdorf für die Pflegefinanzierung und Zusatzleistungen zuständig. Anders verhält es sich, wenn die Person direkt von Regensdorf ins Gesundheitszentrum Dielsdorf in ein Pflegezimmer wechseln würde. Dann müsste die Gemeinde Regensdorf die Pflege und Zusatzleistungen finanzieren. In einem konkret vorliegenden Fall wird eine Wohnung bezogen, jedoch ist der Wechsel ins Pflegezentrum absehbar. Es stellte sich die Frage, ob in diesem Fall
durch die Gemeinde Regensdorf eine freiwillige Kostenübernahme der Pflegekosten und Zusatzleistungen übernommen wird. Aufgrund der finanziell angespannten Lage und der verschiedenen Zentrumslasten, welche Regensdorf bereits heute trägt, wird in diesem konkreten sowie auch in weiteren Fällen auf eine freiwillige Kostenübernahme verzichtet.
Wachsende Nachfrage nach Jugendarbeit-Angeboten
Im Verlauf der letzten Jahre ist erfreulicherweise ein starker Anstieg der Nachfrage von Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Treffangeboten und Jugendprojekten der Jugendarbeit feststellbar. Gleichzeitig bleibt der Bedarf an Beratungen und Coachings konstant hoch. Auch die aufsuchende Arbeit im öffentlichen Raum zeigt sich mit einigen Treffpunkten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiterhin als sinnvoll und wirksam.
Die stetig grösser gewordenen Aufgaben der Jugendarbeit Regensdorf führen regelmässig und vermehrt zu personellen und zeitlichen Engpässen. In Anbetracht auf die erwähnten Umstände hat der Gemeinderat dem Einsatz eines Zivildienstleistenden per 1. Januar 2018 in der Jugendarbeit Regensdorf – vorbehältlich der Budgetgenehmigung – zugestimmt.